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Bewerbungsnews - Archiv 2017


Bewerbung und Lebenslauf Sprache Deutsch   Language English
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Neues aus der Welt der Bewerbung - Archiv 2017

Nachstehende Artikel wurden im Jahr 2017 veröffentlich


1.12.2017   Gedruckte Bewerbung - Diese Aspekte sind wichtig

Wenn Sie eine Bewerbung erstellt haben ist es nicht damit getan auf drucken zu klicken und die Unterlagen mit der Post an die richtige Stelle zu senden. Zum ersten Eindruck gehört nebst der Gestaltung auch die Aufmachung der Bewerbung. Dazu gehört nebst dem geeigneten Paier auch die Druckqualität.
Auch wenn mittlerweile viele Firmen eine digitale Bewerbung vorziehen, weil der Verwaltungsaufwand geringer ist, gibt es nach wie vor Unternehmen, die nur gedruckte Bewerbungen akzeptieren. In diesem Fall gibt es einige Faktoren, die Sie berücksichtigen sollten, um ein bestmögliches Ergebnis beim Druck der Bewerbung zu erzielen.

Selbst wenn Sie die Bewerbungsunterlagen elektronisch eingereicht haben, spätestens wenn Sie zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden, überreichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen. Nur qualitativ gute Bewerbungsunterlagen werden beim Personalchef einen guten Eindruck hinterlassen.
Lesen Sie weiter, wie Sie mit Ihrer Bewerbungsunterlagen den ersten Eindruck nicht verspielen.

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7.11.2017   Arbeitskleidung: Pflichten des Arbeitgebers

Hinsichtlich Arbeitskleidung stellt sich regelmässig die Frage, ob diese von Mitarbeitern selbst gekauft werden muss, oder ob Arbeitgeber für die Kostenübernahme verantwortlich sind. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sämtliches Material für Mitarbeiter zu stellen, das sie zum Ausüben ihrer jeweiligen Tätigkeit benötigen.
Dennoch gibt es keine pauschale Antwort auf die Frage, welche Art von Schutzausrüstung bereitzustellen ist. Aufgrund der teilweise extrem unterschiedlichen Anforderungen der Berufe, variiert der Bedarf entsprechend. Um zu klären, ob ein Arbeitgeber die Kosten für Arbeitskleidung tragen muss, gilt es zunächst zu klären, ob es sich um Schutz- oder Dienst- und Berufskleidung handelt.

Ebenso stellt sich die Frage, wem gehört die Schutzkleidung, muss ich diese nach Beendigung des Arbeitsverhältnis zurückgeben oder gehrt die Schutzkleidung dem Arbeitnehmer?

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2.10.2017   Fluggesellschaft Monarch meldet Insolvenz

Nach den Turbulenzen bei airberlin meldet nun die britische Fluggesellschaft per sofort Insolvenz an. Da mit der Insolvenz die Fluglizenz verfällt, stranden über 100'000 im Ausland. Die britische Regierung hat die Flugbehörde CAA gebeten die Rückführung der Passagiere zu organisieren. Bereits vor Wochen wurden über Nacht die Preise für ein Ticket um bis das vierfache erhöht.
Vermutlich wollte damit der Ticketverkauf reduziert werden um die Anzahl, der gestrandeten Passagiere geringer zu halten.

Da kommt schnell die Frage auf, steckt die Flugbranche in der der Krise und sollten Billigairlines als Arbeitgeber gemieden werden?

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14.9.2017   Ausgesteuert heisst nicht aussichtslos

Wer ausgesteuert ist und nach einer gewissen Zeit vom Arbeitslosenamt kein Geld mehr erhält, ist nicht in einer aussichtslosen Situation. Wenn das Ersparte aufgebraucht ist, folgt oft darauf der Gang zum Sozialamt um die nötigen Auslagen für Wohnung, Essen und Versicherungen zu erhalten. Dass diese Situation einem belastet ist selbstverständlich.
Die Gründe für die darauf folgende Langzeitarbeitslosigkeit sind oft unterschiedlich. Oftmals fehlt es an einer abgeschlossenen Ausbildung, weil diese erst gar nicht gemacht oder abgebrochen wurde. Eine weitere Ursache kann das Alter sein, doch meistens hängt dies mit einer fehlenden Ausbildung zusammen und als Grund wird nur das Alter angesehen.
Eine Lösung kann sein, dass man intensiv mit einer Beratungsstelle zusammenarbeitet, um möglichst rasch den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt zu finden. Dazu ist die Bereitschaft nötig, mitzuwirken und sich auch auf einen auf den ersten Blick ungewöhnlichen Weg einzulassen. Dies kann bedeuten, dass man als Tierpfleger auf einem Ponyhof mit einer Teilzeitstelle den Einstieg findet, um später im selben Betrieb ein Jahr später, die abgebrochene Schreinerausbildung weiterzuführen und so einen Abschluss zu erlangen. Die Möglichkeit, die abgebrochene Ausbildung weiterzuführen und abzuschliessen, wurde einem nur geboten, da man die Leute im Betrieb kennenlernen und von der eigenen Person überzeugen konnte. Ohne die Tätigkeit zuvor, wäre einem diese Möglichkeit nie geboten worden.

Die Beratungsstelle kann durch eine intensive Analyse einen Weg finden und nutzt dazu das Netzwerk, das über Jahre hinweg aufgebaut wurde. Ebenso kann die Beratungsstelle helfen eine offene Stelle zu finden, die nicht in der Zeitung ausgeschrieben ist. Für viele stellt der Umgang mit dem Internet nach wie vor eine grosse Hürde dar, denn leider werden viele Stellen nur noch online ausgeschrieben.

Durch eine längere Arbeitslosigkeit leidet auch das Selbstwertgefühl, denn ohne oder nur mit wenig Geld ist es meistens schwierig, an allen gesellschaftlichen Tätigkeiten teilzunehmen.
Der Gang zu einer Beratungsstelle ist also nicht verwerflich sondern, der erste Schritt in die Zukunft.



6.7.2017   Bewerbungsfalle Facebook & Co

Wer kennt das nicht, man findet eine interessante Stelle ausgeschrieben nach der man schon lange gesucht hat und erfüllt alle aufgeführten Anforderungn. Man sendet die Bewerbungsunterlagen mit einem Bewerbungsbrief, an dem man mehrere Stunden gefeilt hat, um die passende Wortwahl zu finden. Nach langem warten erhält man eine Absage mit dem Hinweis, dass man sich für die interessante Bewerbung bedankt, aber Bewerbungen von Kandidaten erhalten hat, deren Profil noch passender ist für die ausgeschrieben Stelle. Was sich hinter der Aussage verbirgt, ist nicht ganz schlüssig und lässt Raum für Vermutungen offen.

Ein Faktor für einen negativen Bescheid kann das eigen Profil auf einer der Social Media Plattformen sein. Es kann gut sein, dass bei Bewerbern die es in die engere Auswahl schaffen, über Google nachgeschaut wird, was die Person über sich schreibt. Je nach dem können Sie selbst für den Stolperstein verantwortlich sein. Der virtuelle Ruf darf nicht vernachlässigt werden, vor allem wenn Sie bei Einträgen in Foren oder Kommentaren bei Zeitungen Ihren richtigen Namen benutzen. Damit lassen sich schnell Rückschlüsse ziehen, für welche Themen Sie sich interessieren und welche Einstellung Sie gewissen Themen gegenüber haben. Folgen Sie den nachfolgenden Schritten um eine die ersten Stolpersteine aus dem Weg zu räumen.

1. Google Kontrolle
Geben Sie Ihren Namen evt. mit Wohnort ein und überprüfen Sie, welche Bilder oder Texte über sie zum Vorschein kommen. Wo Sie können, löschen Sie unpassende Texte oder Bilder.
Falls Bilder auf andere Seite kopiert werden die Sie nicht löschen können, schreiben Sie den Betreiber an und Bitte Sie um Löschung der Bilder. Gegebenenfalls müssen Sie sich auf das Recht am eigenen Bild berufen um Erfolg zu haben.

2. Facebook
Unpassende Partybilder können je nach Arbeitsstelle zu einer Absage führen. Wer möchte schon einen Verkaufsleiter einstellen, der sich öffentlich halbnackt am Ballermann zur schau stellt. Kontrollieren Sie Ihre Kontakte und Seiten, denen Sie folgen. Es kann unter Umständen peinlich sein, wenn Sie unter interessanten Seiten ein Etablissement aus dem Rotlicht aufführen. Löschen Sie unpassende Bilder und kontrollieren Sie gemachte Aussagen.
Nutzen Sie die Möglichkeit, dass Inhalte nur von Freunden einsehen werden können.

3. LinkedIn, Xing
Gleichen Sie die aufgeführten Arbeitsstellen und Fähigkeiten mit Ihrem Lebenslauf ab.
Wenn Sie bei Xing über einen Zeitraum von 1 Jahr 3 Stellen aufgeführt haben und in Ihren Bewerbungsunterlagen steht, dass Sie in diesem Zeitraum eine Weltreise gemacht haben, wird sich jeder Personalverantwortliche fragen, was an Ihrer Bewerbung korrekt ist und was nicht.

Nehmen Sie sich ein wenig Zeit bevor Sie sich bewerben und schauen Sie mit einem kritischen Auge die gemachten Aussagen/Eintragungen an, damit Sie nicht über Ihre eigenen Füsse stolpern.



16.5.2017   Sprachanalsyse beim telefonischen Bewerbungsgespräch

Was vor einiger Zeit sich noch als Science Fiction anhörte, ist mittlerweile ein gängiges Hilfsmittel bei der Beurteilung von Bewerbern. Der Bewerber wird zu einem telefonischen Bewerbungsgespräch eingeladen und beantworte wie gewohnt Fragen des Personalverantwortlichen. Parallel dazu zeichnet ein Computer das Bewerbungsgespräch auf und ein Programm namens Precire analysiert das Sprachmuster um Rückschlüsse auf die Person zu ziehen. Dabei werden zum Beispiel Klangfarbe, Geschwindigkeit oder auch Wortwahl und Satzstruktur berücksichtigt um ein Persönlichkeitsprofil zu erstellen.
Das Bewerbungsgespräch wird dabei ganz normal abgehalten und der Bewerber muss Fragen zu Beruf Hobbys oder Familie beantworten. Während der Dauer von 10 – 15 Minuten analysiert der Computer das Sprachmuster während dem Sie von Ihrem schönsten Erlebnis berichten. Anhand der verwendeten Adjektiven, Verben und des Sprachmusters wie etwa Pausen zwischen Worten oder Sätzen, ermittelt der Computer Ihre Eigenschaften wie Risikobereitschaft, Belastbarkeit oder Motivation.

Dieses Verfahren ist nicht ganz unumstritten. Gegner berufen sich dabei um den Datenschutz und die daraus gewonnenen Erkenntnisse, Befürworter sehen darin eine Möglichkeit, um an mehr Informationen über den Bewerber zu gelangen und weisen auf Objektivität des Verfahrens hin. So spielt es für den Computer keine Rolle, ob Sie die Fragen in einem Anzug oder einem T-Shirt beantworten. Ein Personalverantwortlicher kann sich vom Äusseren beeinflussen lassen und unter Umständen falsche Schlüsse ziehen.

Als Bewerber kommen Sie in ein Dilemma, wenn Sie gefragt werden, ob Sie einer Stimmanalyse zustimmen. Wenn Sie dem nicht Zustimmen, besteht das Risiko, dass Ihre Bewerbung auf dem Stapel mit den Absagen landet.
Wenn Sie gefragt werden, ob das Bewerbungsgespräch aufgezeichnet werden darf, sollten Sie auf alle Fälle der dauerhaften Speicherung der Daten widersprechen.
Wenn eine Sprachanalyse durchgeführt wird, verhalten Sie sich normal wie immer und versuchen Sie nicht andere Worte zu verwenden um zu versuchen das Programm auszutricksen. Unter Umständen erreichen Sie das Gegenteil und Sie werden zu Unrecht falsch beurteilt. Das Tool ist sicher nur eine Ergänzung und Entscheidet nicht über die Fähigkeiten eines Bewerbers, diese Belegen Sie mit den Bewerbungsunterlagen.



24.3.2017   Kürzung von Taggelder wegen Schreibfehler

Wer eine Bewerbung schreibt, hat die nötige Sorgfaltspflicht zu tragen, urteile ein Gericht. Folge: Das Arbeitslosengeld wurde um 18 Tagessätze gekürzt. Doch was hat sich zugetragen?

Ein arbeitsloser Automechaniker wurde von der Beraterin des Arbeitsamtes angewiesen sich innert 3 Tagen auf eine freie Arbeitsstelle und zu bewerben und händigte das Stelleninserat aus. Der Mann bewarb sich elektronisch innerhalb der gesetzten Frist, wie in Stelleninserat aufgeführt war. Leider hat sich beim der Emailadresse des Absenders ein Tippfehler eingeschlichen, so dass eine Kontaktaufnahme nicht möglich war. Als Strafe kürzte das Arbeitsamt die Taggelder um 31 Tage mit der Begründung, der Beschuldigte habe in Kauf genommen, dass die Stelle anderweitig besetzt werde. Der Arbeitslose wehrte sich und zog den Fall vor Gericht. Der Anwalt des Klägers argumentierte, dass die Arbeitsstelle vom Kläger nicht abgelehnt worden sei und er lediglich durch ein Versehen die Stelle nicht erhalten habe.

Das Gericht urteilte das Vergehen als mittelschwer und reduzierte das verhängte Strafmass von 31 auf 18 Tagessätze. Der Versicherte akzeptierte das Urteil nicht und legte eine Beschwerde ein, welche abgewiesen wurde. In der schriftlichen Begründung hiess es, die Bewerber habe durch die liederlichen Bewerbungsunterlagen die Chancen auf die Arbeitsstelle vertan.

Gemäss dem Urteil war auch die Grussformel: "Mi freundlichen Grüssen" nicht fehlerfrei und hätte vor dem Versenden kontrolliert werden müssen. Zudem wurde bemängelt, dass der Bewerber, bei der Firma bei der er sich beworben hat, nach einer gewissen Zeit nicht nachgefragt hat, um sich nach dem Stand der Bewerbung zu erkundigen. Der Kläger hatte zudem die Gerichtskosten zu tragen.

Kontrollieren Sie Ihre Bewerbung mehrmals auf Tipp- und Schreibfehler, um nicht die gleiche Erfahrung zu machen. Diese Checkliste ➚ hilft ihnen beim Versenden einer korrekter Bewerbung.



9.2.2017   Arbeitslosenqote in der Schweiz steigt auf 3.7 %

Die Arbeitslosenquote steigt im Januar erstmals wieder auf 3.7%, was den Stand von April 2010 entspricht. Ein Anstieg wurde saisonal bedingt erwartet und der Trend dürfte sich im Februar 2017 fortsetzen. Per Ende Januar verzeichneten die Regionale Arbeitsvermittlungszentren in der Schweiz rund 164'500 registrierte Arbeitslose, also rund 5'000 mehr als im Vormonat, was einen Anstieg von 0.2 % entspricht. Gegenüber des Vorjahresmonates entspricht dies einer Erhöhung von 0.5%. Insgesamt waren 226'500 Personen stellensuchend.

Die Erhöhung entspricht den Erwartungen des SECO, welche einen Wert von 3.6 - 3.7 % vorhergesagt hat. Die Jugendarbeitslosigkeit von den 15- 24 jährigen erhöhte sich um rund 550 Personen, was einer Zunahme von 2.9% gegenüber des Vormonates entspricht. Bei den über 50 jährigen stieg die Quote ebenfalls auf 3.1 %.

Der allgemeine Anstieg ist laut Aussage des SECO nicht konjunkturbedingt, sondern liegt innerhalb der saisonalen Schwankungen, die vor allem durch das Baugewerbe geprägt werden. Dies ist auch der Grund, weshalb im Februar mit einem weiteren Anstieg zu rechnen ist und im März die Zahlen wieder sinken dürften.



20.1.2017   Mit Qualifikation und Aussehen können Sie beim Bewerben punkten

Nicht nur wer gute Qualifikationen vorweisen kann hat bei seiner Bewerbung gute Karten, das Aussehen einer Person leistet ebenfalls einen Beitrag.
Auswertungen haben ergeben, dass Bewerbungen mit einem ansprechenden Foto im Lebenslauf genauer gelesen werden und tendenziell eine höhere Beachtung finden.
Wenn das Aussehen zum genannten Beruf passt umso besser.
Ein attraktives Aussehen steigert die Chancen für ein Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden um ein paar Prozentpunkte, denn wer verabredet sich nicht gerne mit einer schönen Person.

Wenn beim Vorstellungsgespräch zur Lohnfrage der Bewerber ein überdurchschnittliches Aussehen hat, kann er meistens mehr aushandeln als ein Bewerber, der ein weniger attraktives Äusseres hat. Das Aussehen beinhaltet nicht nur das Gesicht, sondern umfasst das ganze Erscheinungsbild, welches die Kleidung beinhaltet.

Weshalb Arbeitnehmer mit einem überdurchschnittlichen Aussehen mehr Lohn erhalten kann damit zusammen hängen, dass diese Personen selbstbewusster sind und aus der Situation mehr rausholen können. Wer mehr aus sein Äusseres achtet, erhält meistens ein positives Feedback, was sich meistens in einem selbstsicheren Auftreten äussert. Dies macht sich nicht nur bei der Lohnverhandlung bemerkbar, sondern hilft, dass ein Personalverantwortlicher über gewisse Defizite hinweg sieht.

Es gibt immer mehr Forderungen, dass Bewerbungen anonymisiert eingereicht werden müssen, um eine Diskriminierung zu verhindern. Bei der anonymisierten Bewerbung werden Angaben wie Alter, Geschlecht und Foto weggelassen, damit sich die Auswahl lediglich auf die Qualifikationen beschränkt. Der Grundgedanke ist sicher nicht schlecht, doch ob ein Lebenslauf richtig gedeutet wird ist fraglich. Wenn ein Bewerber bisher 10 Arbeitgeber hatte, kann es sich um eine erfahrene, 50 jährige Person handeln oder um einen 24 jährigen Bewerber, der innerhalb der letzten 5 Jahre 10-mal gefeuert wurde, weil er der Arbeit nicht gewachsen war. Wenn beide Personen zu einem Vorstellungsgespräch geladen wurden, wird spätestens zu diesem Zeitpunkt klar, auf welche Person welche Beschreibung eher zutrifft.

Um die Beachtung für Ihre Bewerbung zu erhöhen, beachten Sie deshalb folgende Punkte:
- Wählen Sie für Ihren Lebenslauf ein Bewerbungsfotos ➚ mit freundlichem Gesichtsausdruck
- Erscheinen Sie gepflegt zu einem Vorstellungstermin
- Wählen Sie die passende Kleidung

Wer kennt nicht das Sprichwort, Kleider machen Leute. Nutzen Sie dies für sich und verpassen Sie nicht die Gelegenheit.



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